Grundsatzerklärung LkSG
Grundsatzerklärung Menschenrechte
Als regional tätiges Unternehmen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist sich die PETZ REWE GmbH ihrer Verantwortung innerhalb der globalen Waren- und Dienstleistungsströme bewusst. Wir können nur dann auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein, wenn die Auswirkungen sowohl unserer Geschäftstätigkeit als auch die unserer Lieferanten im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen. Daher ist es unser Ziel, Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten zu stärken und deren Verletzungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und Abhilfe zu schaffen. Als modernes, mittelständisches Unternehmen mit Tradition bedeutet ein Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten, Verantwortung für unser Handeln und für die Auswirkungen unserer Entscheidungen auf Menschen und Umwelt innerhalb der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette zu übernehmen. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den Liefer- und Wertschöpfungsketten ist ein andauernder Prozess.
Unsere Strategie zur Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen haben wir in unserer Grundsatzerklärung festgehalten. Diese enthält neben Verfahrensbeschreibung auch unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer. Die Grundsatzerklärung ist ein lebendes Dokument. Unter anderem erfolgen regelmäßige Aktualisierungen, wenn Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet wurden.
Darüber hinaus haben wir ein Beschwerde-System eingeführt.
Unsere vollständige Grundsatzerklärung Menschenrechte ist hier als PDF zu finden.